Rechtliche Hinweise

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Marie-Curie-Str. 24-28

60439 Frankfurt

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

www.bafin.de

Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen

Der Schuhmann und Cie. GmbH wurde von der BaFin

1.    gemäß § 15 Abs. 1 die Erlaubnis erteilt, die folgenden Wertpapierdienstleistungen zu erbringen:

a.    die Anlagevermittlung                         (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG),

b.    die Anlageberatung                              (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),

c.     die Abschlussvermittlung                  (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG),

d.    die Finanzportofolioverwaltung      (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG),

2.   gemäß § 15 Abs. 3 WpIG das Eigengeschäft zu betreiben.

Bekanntmachung zur Mitwirkungspolitik der Schuhmann & Cie. GmbH im Sinne von § 134b AktG

Die Schuhmann & Cie. GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik der Schuhmann & Cie. GmbH wie folgt festgelegt:

(1)   Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

(2)   Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

(3)  Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

(4)  Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

(5)   Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.

(6)   Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

(7)  Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

Schuhmann & Cie. GmbH

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 96 36 48 0

Telefax: 069 - 96 36 48 29

E-Mail: info@s-cie.com