Rechtliche Hinweise

Zuständige Aufsichtsbehörde

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Marie-Curie-Str. 24-28

60439 Frankfurt

Graurheindorfer Str. 108

53117 Bonn

www.bafin.de

Erlaubnis zum Erbringen von Wertpapierdienstleistungen

Der Schuhmann und Cie. GmbH wurde von der BaFin

1.    gemäß § 15 Abs. 1 die Erlaubnis erteilt, die folgenden Wertpapierdienstleistungen zu erbringen:

a.    die Anlagevermittlung                         (§ 2 Abs. 2 Nr. 3 WpIG),

b.    die Anlageberatung                              (§ 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG),

c.     die Abschlussvermittlung                  (§ 2 Abs. 2 Nr. 5 WpIG),

d.    die Finanzportofolioverwaltung      (§ 2 Abs. 2 Nr. 9 WpIG),

2.   gemäß § 15 Abs. 3 WpIG das Eigengeschäft zu betreiben.

Bekanntmachung zur Mitwirkungspolitik der Schuhmann & Cie. GmbH im Sinne von § 134b AktG

Die Schuhmann & Cie. GmbH – nachstehend „Institut“ genannt – unterfällt der Begriffsbestimmung nach als Vermögensverwalter i.S.d. § 134a Abs. 1 Nr. 2 AktG den Vorschriften der §§ 134b und 134c AktG und hat daher ihre Mitwirkungspolitik im Sinne des § 134b Abs. 1 AktG zu beschreiben und zu veröffentlichen.

Das Institut nimmt keine Aktionärsrechte seiner Kunden wahr. Es werden keine Hauptversammlungen besucht, keine Stimmrechte für Kunden ausgeübt, Mitteilungen von Aktiengesellschaften nur im Rahmen von Pflichtmitteilungen zur Kenntnis genommen und weder mit der Gesellschaft noch mit anderen Aktionären aktiv kommuniziert.

Daher wurde die Mitwirkungspolitik der Schuhmann & Cie. GmbH wie folgt festgelegt:

(1)   Das Institut übt keine Aktionärsrechte i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 1 AktG aus, die auf einer Mitwirkung in der Gesellschaft basieren. Insbesondere werden keine in Bezug auf die Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften bezogenen Rechte wahrgenommen. Das Recht auf einen Gewinnanteil i.S.d. §§ 60ff. AktG sowie auf Bezugsrechte wird in Rücksprache mit den Kunden wahrgenommen.

(2)   Die Überwachung wichtiger Angelegenheiten der Gesellschaften i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 2 AktG erfolgt durch Kenntnisnahme der gesetzlich angeordneten Berichterstattung der Gesellschaften in Finanzberichten sowie Adhoc-Mitteilungen.

(3)  Ein Meinungsaustausch mit Gesellschaftsorganen und/oder Interessenträgern der Gesellschaft i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 3 AktG findet nicht statt.

(4)  Eine Zusammenarbeit mit anderen Aktionären i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 4 AktG findet nicht statt.

(5)   Beim Auftreten von Interessenkonflikten i.S.d. § 134b Abs. 1 Nr. 5 AktG werden diese gegenüber den Betroffenen entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen offengelegt und das weitere Vorgehen mit den Betroffenen abgeklärt.

(6)   Die jährliche Berichterstattung über die Umsetzung der Mitwirkungspolitik i.S.d. § 134b Abs. 2 AktG unterbleibt, da keine entsprechende Rechtewahrnehmung erfolgt.

(7)  Die Veröffentlichung des Abstimmungsverhaltens i.S.d. § 134b Abs. 3 AktG unterbleibt, da keine Teilnahme an Abstimmungen erfolgt.

Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG):

Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen ist die Schlichtungsstelle des Verbandes unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. zuständig: VuV-Ombudsstelle, Stresemannallee 30, 60596 Frankfurt am Main, http://vuv-ombudsstelle.de/

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen.

 

Beschwerdemanagement

Einreichung Ihres Anliegens

Eventuelle Reklamationen oder Beschwerden können Sie uns telefonisch, per Fax oder E-Mail mitteilen.

Bitte richten Sie Ihre Reklamation oder Beschwerde an:

Schuhmann & Cie. GmbH

Beschwerdemanagement

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main

Tel.: +49 69 963648 – 15

Fax: +49 69 963648 – 29

E-Mail: rs@s-cie.com

Bitte geben Sie uns dazu Ihren Namen, Ihre Kontaktdaten sowie eine Beschreibung Ihres Anliegens an.

Zeiträume für die Bearbeitung Ihres Anliegens

Sie erhalten unverzüglich per Brief, Fax oder E-Mail eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Reklamation oder Beschwerde.

Sodann bemühen wir uns, Ihr Anliegen schnellstmöglich in Ihrem Interesse zu klären. Sollte dies nicht innerhalb von zwei Wochen nach Eingang möglich sein, erhalten Sie von uns einen Zwischenbescheid per Brief, Fax oder E-Mail.

Innerhalb von vier Wochen nach Eingang erhalten Sie von uns einen abschließenden Bescheid per Brief, Fax oder E-Mail. Sollte dies nicht möglich sein, teilen wir Ihnen die Grün-de hierfür sowie unsere Einschätzung, wann die Klärung voraussichtlich abgeschlossen sein wird, mit.

Sollte Ihrem Anliegen nicht abgeholfen werden können, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V. wenden.

Schlichtungsstelle des Verbands unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e. V.

Wir sind Mitglied im Verband unabhängiger Vermögensverwalter Deutschland e.V. (VuV) und nach dessen Satzung verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren der VuV-Ombudsstelle teilzunehmen. Daher ist für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus Finanzdienstleistungsverträgen die Schlichtungsstelle des VuV zuständig:

VuV-Ombudsstelle

Stresemannallee 30

60596 Frankfurt am Main

http://vuv-ombudsstelle.de/

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