Barrierefreiheit

  

Umsetzung Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG):

Die Schuhmann & Cie. GmbH zählt zu der Kategorie der „Kleinstunternehmen“, die nach § 3 Abs.3 Satz 1 Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) die Barrierefreiheitsvorgaben für Dienstleistungen nicht umsetzen müssen.

Auch wenn die aktuelle Website eine reine Informationsplattform, insbesondere für rechtliche und aufsichtsrechtliche (Pflicht-)Informationen darstellt, ist die Gesellschaft auf freiwilliger Basis bestrebt, die angezeigten Inhalte in Zukunft sukzessive mit Elementen des BFSG anzureichern. 

Logo der Schuhmann & Cie. GmbH

Schuhmann & Cie. GmbH

Mörfelder Landstraße 117

60598 Frankfurt am Main

Telefon: 069 - 96 36 48 0

Telefax: 069 - 96 36 48 29

E-Mail: [email protected]


Auf dieser Webseite werden nur funktionale Cookies verwendet, die für das Funktionieren und Erleben der Inhalte notwendig sind. Cookies für Werbetracking werden nicht verwendet.